Seit kurzem erhalten Vereine einen Gebührenbescheid für die Führung im Transparenzregister. Eingetragene Vereine und Verbände sind verpflichtet für ihre Eintragung in das Transparenzregister jährlich eine Gebühr zu zahlen (für das Jahr 2017 1,25 €, ab 2018 2,50 €, ab 2020 4,80 € jährlich).
Weiterführende Informationen zum Thema von Rechtsanwalt Patrick R. Nessler unter: https://www.rkpn.de/vereinsrecht/veroeffentlichungen/gebuehren-fuer-transparenzregister-sind-rechtens.html
Es gibt die Möglichkeit für das laufende Jahr eine Befreiung von den Gebühren zu beantragen, vorausgesetzt der Verein verfolgt gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und ist als steuerbegünstigt anerkannt.
Eine Befreiung für zurückliegende Jahre ist nicht möglich.
MUSTERTEXT
Verein e.V.
Anschrift
An: gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de
Betreff: Antrag auf Gebührenbefreiung, Gebührenbescheid vom xx.xx.xxxx, Aktenzeichen: xx
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Verein hat am xx.xx.xxxx einen Gebührenbescheid mit dem Aktenzeichen xx von Ihnen erhalten. Da unser Verein nach §§ 51ff. AO als steuerbegünstigt anerkannt ist, beantragen wir die Befreiung von den Gebühren für Führung unseres Vereins im Transparenzregister gem. § 4 TrGebV für die Jahre xxxx - xxxx. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen sind als Anlagen beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Name Vorstand § 26 BGB
Anlagen:
1. Aktueller Vereinsregisterauszug mit Name des Vereins oder Verbandes und unter Angabe des Sitzes
2. Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereins, z.B. Freistellungsbescheid
3. Nachweis der Identität der für den Verein handelnden Person unter Vorlage einer Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild (§ 4 Abs. 2 S. 3 TrGebV)
Quelle:
Transparenzregister - Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine möglich (kleingarten-bund.de)